Teilnahmebedingungen
Veranstalter
Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter der DLRG Bezirk Hildesheim e.V.
Anmeldung
- Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
- Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet.
- Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Minderjährige Teilnehmer haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.
Teilnahmevoraussetzungen
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Teilnahmegebühren und Zahlung
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto des DLRG Bezirk Hildesheim e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Bei kostenfrei angebotenen Lehrgängen behält sich der Bezirk Hildesheim vor, pro Lehrgangsteilnehmer eine Auslagengebühren in Höhe von pauschal 10 € pro Teilnehmer/Tag den entsendenden Gliederungen in Rechnung zu stellen. Ein höherer Betrag kann angesetzt werden, wenn z.B. Übernachtungen ausgeschrieben sind.
Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen
- Mitglieder der Ortsgruppen im DLRG Bezirk Hildesheim e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
- Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.
Rücktrittsbedingungen
Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet. Bei Veranstaltungen ohne Teilnehmereigenleistung werden die entstandenen Ausfallkosten in Rechnung gestellt.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Lehrgangsabsage
Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Reisekosten
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen, außer sie sind in der Ausschreibung explizit mit angesetzt. Bei angeordneten Fahrgemeinschaften werden gem. Reisekostenordnung DLRG Fahrkosten nur bei Teilnahme an der Fahrgemeinschaft erstattet.
Unterkunft
Unterkünfte für Übernachtungen können nicht gestellt werden, sofern dieses nicht explizit in der Ausschreibung vermerkt ist.
Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.
Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen des DLRG Bezirk Hildesheim e.V.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.